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Von
der Garantie ausgeschlossen sind alle Batterien,
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die
nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss
aufweisen bzw. beschädigt wurden
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die
geöffnet worden sind oder an denen anderweitige Reparaturen
oder Änderungen vorgenommen wurden
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die
Abnutzungserscheinungen aufweisen, die auf unsachgemässe
Wartung, unzulässige Verwendung oder Betriebsbedingungen
(z.B. Überladung, Tiefentladung, usw.) zurückzuführen
sind
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deren
Nennkapazität niedriger ist, als für das entsprechende
Fahrzeug vom Hersteller vorgesehen
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die
keine Fabrikdatierung mehr aufweisen, deren Inbetriebsetzungsetikette
nicht korrekt datiert worden ist oder für die das
Verkaufsdatum nicht nachgewiesen werden kann.
6 Monate
Garantie
auf Startbatterien, die für andere Zwecke
als Anlasserbatterien eingesetzt werden (Antrieb von Elektrofahrzeugen
und Putzmaschinen, Betrieb von Hebebühnen, Funkanlagen
usw.), Motorradbatterien. |