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Von der Garantie
ausgeschlossen sind alle Batterien,
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nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss aufweisen
bzw. beschädigt wurden
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die geöffnet worden sind oder
an denen anderweitige Reparaturen oder Änderungen vorgenommen
wurden
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die Abnutzungserscheinungen
aufweisen, die auf unsachgemässe Wartung, unzulässige Verwendung
oder Betriebsbedingungen (z.B. Überladung, Tiefentladung, usw.)
zurückzuführen sind
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deren Nennkapazität niedriger
ist, als für das entsprechende Fahrzeug vom Hersteller
vorgesehen
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die keine Fabrikdatierung
mehr aufweisen, deren Inbetriebsetzungsetikette nicht korrekt
datiert worden ist oder für die das Verkaufsdatum nicht
nachgewiesen werden kann.
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